Wie geht’s weiter im neuen Jahr?

Liebe Schulgemeinschaft,
zunächst möchte ich allen ein gesundes Jahr 2021 wünschen und Ihnen diese ermutigende Weisheit aus Skandinavien mitgeben: „Betrachte immer die helle Seite der Dinge! Und wenn Sie keine haben? Dann reibe die dunkle, bis sie glänzt.“
Lassen Sie uns auch in diesem Kalenderjahr unsere Heldenkräfte zusammentun, damit aus unserer Schule ein wertvoller und bereichernder Lebensraum wird!

Im Folgenden habe ich für Sie die wesentlichen Informationen aus verschiedenen Schreiben der Senatsverwaltung zusammengefasst, die mich heute per Email erreichten. So geht es also demnächst weiter:

Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
• Es findet weiterhin kein Regelunterricht statt.
• In der Primarstufe wird eine Notbetreuung angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Es reicht aus, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung der Kinder, wenn sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. (Sollten Sie es noch nicht getan haben, geben Sie bitte Ihre Eigenerklärung ab.) selbsterklarung_notbetreuung_schule.pdf

Zur Notbetreuung
„Um die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten, wird an der Schule eine Notbetreuung angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind oder für die eine Förderstufe II mit sonderpädagogischem Förderbedarf festgestellt wurde und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen.
Nachfolgend ist ein Mindeststandard für die Notbetreuung beschrieben.
Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind. Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Weitere Informationen zur Notbetreuung finden Sie in der Ergänzung zum Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21
(vgl.: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/erganzungen-zum-handlungsrahmen.pdf ). Die Notbetreuung wird als verpflichtende Gemeinschaftsaufgabe des gesamten pädagogischen Personals der Schule (angesehen, m.E.). Für Kinder in der Notbetreuung wird das schulisch angeleitete Lernen durch Lehrkräfte begleitet. In den übrigen Zeiten werden den Kindern Freizeitangebote gemacht, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren.“
• Ein Mittagessen kann angeboten werden. Sollte Ihr Kind das Mittagessen nicht in Anspruch nehmen, bestellen Sie es bitte bei Z-Catering ab.
• Klassenarbeiten können in allen Jahrgangsstufen der Berliner Schulen in Präsenz geschrieben werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
• Die Schulen machen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote. Bei Bedarf, z. B. bei Gefährdung des Schulabschlusses, sind Lernangebote in Kleingruppen durchzuführen.
Damit verfahren wir genauso weiter, wie in der Woche vom 4.-8.1.21.

Ab dem 18. Januar 2021 gilt darüber hinaus:
• Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 des Primarbereichs werden mindestens in halbierter Klassenstärke unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln unterrichtet. Es ist ein Mindestpräsenzunterricht von drei Stunden täglich sicherzustellen. Die angestrebte Tagesstruktur dazu finden Sie hier: https://gs-wolkenstein.de/wp-content/uploads/2020/12/Plan-Alternativszenario.jpg

Ab dem 25. Januar 2021 gilt darüber hinaus:
• Die Jahrgangsstufen 4 bis 6 des Primarbereichs werden mindestens in halbierter Klassenstärke unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln unterrichtet. Es ist ein Mindestpräsenzunterricht von drei Stunden täglich sicherzustellen.
• In den Präsenzphasen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klassenstufe 5 auch während des Unterrichts.
Das bedeutet im Wesentlichen Alternativszenario für alle unsere Klassen ab 25.1.21. Die konkreten Zeiten für die Früh- bzw. Spätbetreuung werden noch bekannt gegeben.

Die Winterferien finden wie geplant statt. Eine Notbetreuung wird auch für diese Zeit eingerichtet.
Wann genau die Zeugnisausgabe an unserer Schule erfolgen kann, wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Ausfertigung der Zeugnisse wird jedenfalls am 29.1.21 abgeschlossen sein. Die schulinternen Termine zur Zeugnisnoten- und Zeugnisabgabe bleiben gültig (s. Wolkensteinkalender).

Ab dem 8. Februar 2021 gilt für alle Schularten und Jahrgänge Präsenzunterricht in mindestens halber Lerngruppenstärke. Also Alternativszenario.

Ab dem 15. Februar 2021 gilt für alle Schularten, vorbehaltlich anderer Festlegungen, die nach der Rücksprache zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsämtern vorzunehmende Unterrichtsorganisation gemäß des Berliner Stufenplans.

Leistungsbewertung 2020/21
Aus dem Infoschreiben an die Schulen zum Erlass der SchulstufCoV19VO vom 6.1.21:
„…Zudem werden auch Phasen des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause als Form des Unterrichts rechtlich verankert; hierbei sind die Erziehungsberechtigten besonders in der Verantwortung, die Teilnahme ihrer Kinder entsprechend §44 SchulG sicher zu stellen. Die Anwesenheit beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause gilt als Unterrichtsteilnahme, so dass die Schülerinnen und Schüler ihrer Pflicht aus § 46 Abs. 2 SchulG auf diese Weise nachkommen können.“

Die beim schulisch angeleiteten Lernen erbrachten Leistungen werden zur Leitungsbewertung herangezogen. Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung kann auch per Videokonferenz erfolgen. Die Lehrkraft berücksichtigt, wie die SuS Aufgaben bekommen haben und welche technischen Voraussetzungen ihnen zur Verfügung stehen.
Zeugnisnoten können auch gebildet werden, wenn die vorgesehenen Unterrichtszeiträume von 6-8 Wochen unterschritten wurden (soweit pädagogisch vertretbar). Die Mindestanzahl von Klassenarbeiten kann reduziert werden.
Generell gilt: Die Schulpflicht in präsenzunterrichtsfreier Zeit bleibt weiterhin bestehen und wird nicht ausgesetzt. Unterricht findet dann auf Distanz als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause gemäß Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 statt.

Die Briefe der Senatsverwaltung an die Schulen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/

Im Anhang finden Sie die Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2020/2021.
Wenn Sie dazu Fragen oder damit Sorgen haben, schreiben Sie bitte an schulleitung@wolkenstein.schule.berlin.de. Wir versuchen nach Möglichkeit, auch individuelle Lösungen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Küchner

Rektorin
Grundschule Wolkenstein
Neumannstraße 65
Tel. 030 47901890

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