Freiwillige Testungen ab 7. Juni

Die Testpflicht ist ausgesetzt, ebenso die 3G-Regelung für Veranstaltungen mit Eltern. Eine Testung kann 2x wöchentlich (montags und donnerstags) auf schriftlichen Antrag der Eltern in der Schule vorgenommen werden. Dazu ist ein Schreiben an die Klassenleitung erforderlich. Ein dritter Test kann sonntags oder montags früh zu Hause vorgenommen werden. Dazu kann freitags auf Wunsch der Eltern ein Test mitgegeben werden. Das ausführliche Schreiben der Senatsverwaltung finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/

 

 

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