Verabredungen für den Sportunterricht

1. Bewertung
Die Schüler erhalten in den einzelnen Lernbereichen Noten, aus denen sich die Halbjahresnoten ergeben. Wegen Krankheit nicht durchgeführte Leistungskontrollen werden, wenn möglich, nachgeholt.
Den Zeitpunkt legt der Sportlehrer fest.
Bei unentschuldigtem Fehlen, wiederholt fehlenden Sportsachen bzw. Verweigerung der Mitarbeit wird dies im Wochenplaner vermerkt. Bei mehrmalig vergessenem Sportzeug werden die Eltern direkt kontaktiert (Hinweis auf Berücksichtigung im Arbeits- und Sozialverhalten).
Vergessene Sportkleidung im Fall einer angekündigten Lernerfolgskontrolle wird beim 3. Mal im Halbjahr als nichterbrachte Leistung mit „6“bewertet.

2. Sicherheit
Um sich und andere Schüler vor Verletzungen zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Unterrichtsbeginn gefährdende Dinge, wie:

– Ohrringe, Ohrstecker, Ringe, Ketten, Armreifen, Gürtel, Schlüssel, Haarklemmen, Piercings, Uhren usw.
abzulegen. Ein Abkleben ist nur im Notfall (frisch gestochener Ohrlöcher) gestattet. Bitte Pflaster selbst
mitbringen.
– Brillenträger sollten möglichst eine Sportbrille tragen.
– Lange Haare werden immer zu einem Zopf oder Pferdeschwanz zusammengebunden.
– Im Sportunterricht dürfen keine Kaubonbons und Kaugummis gekaut werden.
– Für abhandengekommene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
– Jede Verletzung im Unterricht ist dem verantwortlichen Lehrer zu melden.
– Die Turnhalle/ der Turnraum und die Umkleideräume dürfen nur mit Genehmigung der verantwortlichen Lehrer
betreten werden.
– In der Turnhalle wird nicht getrunken und gegessen. Flaschen (Plastik) können zum Sportplatz mitgenommen
werden (in der Doppelstunde) oder an der Treppe zu den Umkleiden abgestellt werden.

3. Sportkleidung
Jeder Schüler hat die Pflicht, sportartgerechte und den Witterungsbedingungen angepasste Sportsachen zu tragen.
Dazu gehören:
– Sporthose (kurz und lang);
– Sportoberteil (kurz und lang);
– Sportschuhe (keine Straßenschuhe in der Turnhalle); mit möglichst heller Sohle
– Sportschuhe in Klasse 1/2 möglichst mit Klettverschluss und Sportkleidung unbedingt mit Namen versehen
4. Hygiene
Im Sportunterricht haben die Schüler unterschiedliche Belastungsanforderungen zu erfüllen und schwitzen deshalb. Nach Unterrichtsschluss müssen die Schüler die hygienischen Mindestanforderungen erfüllen. Darum möchten wir, dass die Schüler sich zum und nach dem Sportunterricht umziehen.
5. Sportbefreiungen /Krankheiten
Eine Sportbefreiung kann für eine Woche von den Eltern erfolgen, ab der zweiten Woche legen die Eltern eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vor.
Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z.B. Allergien, Asthma, Diabetes, Herzfehler oder körperliche Beeinträchtigungen) schriftlich informiert werden.